Vertragsrecht
Geheimhaltungsvereinbarungen

Die Offenlegung und der Austausch von Informationen und Daten haben in der heutigen Zeit einen neuen Stellenwert für Unternehmer und Unternehmen bei ihrer Positionierung am Markt erlangt. So kann der Verlust der Geheimhaltung von sensiblen Daten für ein Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Die Mitbewerber freuen sich stets über das Bekanntwerden interner Informationen, die z.B. die strategische Ausrichtung oder die Kalkulation der einzelnen Geschäftsbereiche beinhalten. Denn kenne ich die Strategie meines Mitbewerbers rechtzeitig, so kann ich meine eigene danach ausrichten bzw. geeignete Maßnahmen ergreifen, um meinem Mitbewerber das Leben am gemeinsamen Markt schwer zu machen. In einzelnen Fällen kann ein derartiger "Wissensvorsprung" sogar zur Verdrängung dieses Mitbewerbers führen. Daher sind alle bemüht, ihre derart sensiblen Daten gut unter Verschluss zu halten.

Es gibt aber Situationen, in denen der Unternehmer gezwungen ist, seine Daten preiszugeben. Z. B. im Rahmen von Übernahme- oder Beteiligungsverhandlungen ist der Interessent natürlich auf Informationen und Angaben angewiesen, die ihm die Bewertung seines Angebotes für den Erwerb von Anteilen ermöglichen. Diese Informationen können nun unterschiedlich sensibel aus der Betrachtungsweise des Anbieters/Verkäufers sein.

Um die Geheimhaltung derartiger Daten sicherzustellen, treffen die Parteien sogenannte Geheimhaltungsvereinbarungen (Confidentiality Agreement). In diesen Vertraulichkeitserklärungen wird die empfangende Partei (z.B. der Übernahmeinteressent) dazu verpflichtet, sämtliche erhaltenen Informationen keinem unberechtigten Dritten zugänglich zu machen und die Informationen bei Beendigung der Geschäftsbeziehung (z. B. bei Abbruch der Übernahmeverhandlungen) an den Unternehmer vollständig zurückzureichen. Da ein Verstoß gegen diese Verpflichtung innerhalb derartiger Vereinbarungen mit einer empfindlichen Vertragsstrafe belegt werden kann, ist die empfangene Partei an der Einhaltung der Verpflichtung interessiert.

Die Ausgestaltung derartiger Vertraulichkeitsvereinbarungen kann unterschiedlich detailliert abhängig vom jeweiligen Einzelfall ausfallen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung/Prüfung dieser Vereinbarungen in Deutsch oder Englisch behilflich.


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