Mietrecht
Kündigungsfrist für Mietverträge über Wohnraum

Für Mietverträge über Wohnraum beträgt die ordentliche Kündigungsfrist gem. § 573c BGB grundsätzlich 3 Monate. Diese Kündigungsfrist verlängert sich für Vermieter um jeweils 3 Monate, wenn das Mietverhältnis länger als 5 bzw. 8 Jahre Bestand hat. Folglich verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter auf bis zu 9 Monate. Die Kündigungsfrist des Mieters hingegen bleibt unabhängig von der Laufzeit des Vertrages bei 3 Monaten.


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