
Verkehrsrecht
Tilgungsfristen für das Punkteregister in Flensburg
Eintragungen im Fahreignungsregister - sogenannte Flensburger Verkehrssünderkartei - unterliegen unterschiedlichen Tilgungsfristen. Die gute Nachricht: Einmal erlangte Punkte sind nicht für die Ewigkeit.
Die Tilgunsfristen für Eintragungen sind wie folgt geregelt:
Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. So gibt es für
Die Tilgungsfristen für die jeweiligen Punkte sind je nach Höhe daher wie folgt:
Die Tilgungsfristen beginnen stets erst mit dem Datum der Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung. Wer also ein Rechtsmittel einlegt, verzögert damit auch den Beginn der Tilgunsfrist. Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis bzw. spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.
- 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten
- 5 Jahre für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
- 5 Jahre für Straftaten
- 10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. So gibt es für
- eine Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
- eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit 2 Punkte
- eine Straftat 2 Punkte
- eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
Die Tilgungsfristen für die jeweiligen Punkte sind je nach Höhe daher wie folgt:
- 2,5 Jahre für 1 Punkt
- 5 Jahre für 2 Punkte
- 10 Jahre für 3 Punkte
Die Tilgungsfristen beginnen stets erst mit dem Datum der Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung. Wer also ein Rechtsmittel einlegt, verzögert damit auch den Beginn der Tilgunsfrist. Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis bzw. spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.
Tamm & Tamm • Rechtsanwälte und Notarin • Feldstraße 1 • 22880 Wedel •
℡ 04103 - 2210 • ℻ 04103 - 16803