Verkehrsrecht

Tilgungsfristen für das Punkteregister in Flensburg


Eintragungen im Fahreignungsregister - sogenannte Flensburger Verkehrssünderkartei - unterliegen unterschiedlichen Tilgungsfristen. Die gute Nachricht: Einmal erlangte Punkte sind nicht für die Ewigkeit.

Die Tilgunsfristen für Eintragungen sind wie folgt geregelt:
  • 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten
  • 5 Jahre für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
  • 5 Jahre für Straftaten
  • 10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. So gibt es für
  • eine Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
  • eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit 2 Punkte
  • eine Straftat 2 Punkte
  • eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Die Tilgungsfristen für die jeweiligen Punkte sind je nach Höhe daher wie folgt:
  • 2,5 Jahre für 1 Punkt
  • 5 Jahre für 2 Punkte
  • 10 Jahre für 3 Punkte
Im Gegensatz zu früheren Regelungen sind die Tilgungsfristen der einzelnen Eintragungen nunmehr fix. Nach Ablauf der Frist wird die Eintragung automatisch gelöscht. Kommt es in dieser Zeit zu einer Wiederholungseintragung, hat dies keinen Einfluss auf die Tilgungsfrist der bereits bestehenden Eintragung. Eine Verlängerung der Tilgungsfrist für die Alteintragung tritt nicht ein.

Die Tilgungsfristen beginnen stets erst mit dem Datum der Rechtskraft der zugrundeliegenden Entscheidung. Wer also ein Rechtsmittel einlegt, verzögert damit auch den Beginn der Tilgunsfrist. Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis bzw. spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.

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